Bei begründeter Verspätung haben Sie die Möglichkeit, innert 30 Tagen nach Wegfall des Säumnisgrundes schriftlich und begründet ein Gesuch um Wiederherstellung dieser Frist an die Staatsanwaltschaft bzw. erlassende Behörde zu stellen. Dabei müssen Sie aber glaubhaft machen, dass Sie an der Säumnis kein Verschulden trifft.