Sie können die Einsprache gegen den Strafbefehl bis zur Hauptverhandlung vor Gericht jederzeit zurückziehen. Dieser Rückzug ist jedoch endgültig und hat zur Folge, dass der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst.
Sie können die Einsprache gegen den Strafbefehl bis zur Hauptverhandlung vor Gericht jederzeit zurückziehen. Dieser Rückzug ist jedoch endgültig und hat zur Folge, dass der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst.