Ein Strafbefehl wird häufig als Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft bzw. der erlassenden Behörde betrachtet. Falls keine Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben wird, erwächst dieser in Rechtskraft und gilt somit als Strafurteil.
Ein Strafbefehl wird häufig als Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft bzw. der erlassenden Behörde betrachtet. Falls keine Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben wird, erwächst dieser in Rechtskraft und gilt somit als Strafurteil.