Häufig ist es so, dass die Staatsanwaltschaft/erlassende Behörde erst dann mit eigentlichen Beweiserhebungen beginnt. D.h. dass Sie und allfällige Zeugen befragt und allenfalls weitere Abklärungen getätigt werden. Sobald diese Beweise erhoben wurden oder die Staatsanwaltschaft/erlassende Behörde der Meinung ist, dass bereits alle Beweise vorliegen, erhebt sie Anklage beim zuständigen Gericht, wobei der Strafbefehl in diesem Fall als Anklage gilt. Schlussendlich entscheidet das Gericht über den Vorwurf. Den Entscheid des Gerichts können Sie an die oberen Instanzen ziehen.